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Badekur

Die "Ambulanten Vorsorgekur" ist jetzt wieder gesetzliche Plichtleistung der Krankenkassen!

Seit Juni 2021 ist die ambulante Vorsorgeleistung am anerkannten Kurort nach SGB §23,2 wieder zu gesetzlichen Pflichtleistung der Krankenkassen geworden. Jeder gesezlich Krankenversicherte kann alle 3 Jahre, bei medizinischer Notwendigkeit auch öfter, eine Kurleistung mit seinem behandelnden Arzt beantragen. Diesem entstehen dadurch keinerlei negative Forlgen für sein Budget! Die Bewilligung einer Vosorgekur ist dabei unabhängig von Alter, Berufstätigkeit oder Rentnerdasein.

Bei der Kur werden 100% der Kuraztkosten sowie 90 % der anfallenden Kosten für die verordneten Kurmittelbehandlungen übernommen.Die Kasse kann einen Zuschuss für die Unterkunft von bis zu 16 Euro pro Tag gewähren.

Sehr interessant dabei:
Ambulante Vorsorgeleistungen (Kuren) können nicht nur zur Behandlung einer bestehenden Erkrankung, sondern auch zur Krankheitsverhütung (Prävention) beantragt werden.

Sollte Ihr Kurantrag dennoch abgelehnt werden, legen Sie unbedingt schriftlich Widerspruch ein! Begründen Sie diesen damit, dass die Ärzte zu Hause kaum noch Heilmittelanwendungen verordnen. Außerdem steht am Heimatort weder unser heilkräftiges Thermalwasser mit Schwefel noch unser kurortspezifisches Naturfango zu Verfügung.

Bei einer endgültigen Ablehnung der Kur besteht die Möglichkei sich einezelen Heilmittel von Ihrem Hausarzt oder vom Kurarzt vor Ort verodnen zu lassen.